Claudia Wedekind

Kantonsrätin Luzern
Die Mitte Co-Präsidentin Wahlkreis Hochdorf

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Steuerbefreiung von Assistenzhunden

Der Kantonsrat überweist meine Motion mit 99 zu 0 Stimmen!

Assistenzhunde von Steuer befreien

Blindenführhunde sind im Gegenzug zu den Assistenzhunde seit langem Teil unserer Gesellschaft und längst anerkannt. Assistenzhunde werden bei verschiedensten Krankheitsbildern eingesetzt. Dazu gehören Warnhunde im Bereich Diabetes und Epilepsie (Epi-Dog), Signalhunde für Gehörlose und Assistenzhunde für körperbehinderte und psychisch kranke Menschen.

Diese Assistenzhunde, die zum Beispiel «erschnüffeln» können, wenn der Blutzuckerspiegel «ihres» Menschen lebensbedrohlich sinkt oder beim Verrichten ganz alltäglicher Tätigkeiten im Haushalt oder beim Anziehen helfen, nehmen ebenfalls Aufgaben wahr, die im öffentlichen Interesse liegen. Die kostspielige, mehrjährige Ausbildung hat der Hundebesitzer zu tragen. Deshalb sollen die Halter von Begleit-, Hilfs- und Therapiehunden wie die Blindenführhunde von der nicht zweckgebundenen Hundesteuer befreit werden, sofern sie den Nachweis über eine angemessene Ausbildung und den regelmässigen Einsatz erbringen.

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